Hausordnung

AGB für den Besuch der Eisbahn

Generell hat sich jeder Besucher und Gast so zuverhalten, das andere Personen durch ihn weder gefährdet, geschädigt oder mehr als den Umständen entsprechend behindert oder  belästigt werden – wir bitten um gegenseitige Rücksichtnahme und umsichtiges Verhalten.

 

• Das Betreten und die Benutzung der Eisbahn geschieht grundsätzlich auf eigene Verantwortung und Gefahr.

• Für persönliche Gegenstände (Jacken, Taschen, u.ä.) wird keine Haftung übernommen. Diebstahl und Beschädigungen privater Sachen durch Dritte sind ebenfals von der Haftung ausgeschlosen.

• Den Anweisungen des Personals ist jederzeit zwingend Folge zu leisten.

• Notausgänge und Fluchtwege, Ein-und Ausgänge sind jederzeit freizuhalten.

• Die Eisfläche darf nur mit Schlittschuhen betreten werden.

• Flächen, die nicht mit schlittschuhgängigem Belag ausgerüstet sind, dürfen mit Schlittschuhen nicht betreten werden.

•Aufgrund erhöhter Verletzungsgefahr wird allen Schlittschuhläufern empfohlen Handschuhe (Schnittverletzungen) und Helme, z.B.Fahrradhelme zu tragen.

• Es ist untersagt gegen die Laufrichtung zu fahren, Personenketten zu bilden (aufgrund des erhöhten Sturzrisikos und der Behinderung anderer Läufer), Schneebälle und andere Gegenstände zu werfen, auf den Banden zu sitzen (Sturzgefahr), auf der Eisfläche Handys zu nutzen, Kopfhörer zu tragen oder während des öffentlichen Publikumseislaufes Eishockey zu spielen.

• Die allgemeine und angepasste Laufgeschwindigkeit ist einzuhalten. Wir bitten um Rücksichtnahme gegenüber Anfängern, Kindern und älteren Eisläufern.

• Der Verzehr von Speisen und Getränken auf den Eisflächen ist nicht gestattet.

• Auf der Eisbahn und im Eingangsbereich besteht Rauchverbot.

• Das Betreten der Anlage unter Alkohol - oder Drogeneinfluss ist untersagt.

• Gefährliche Stoffe und Gegenstände sowie Glasbehältnisse dürfen nicht mit gebracht werden.

• Schlittschuhe, Helme und Laufhilfen werden mit jeweils 10,-€ bepfandet. Die Nutzung der Laufhilfen erfolgt auf eigene Gefahr.

• Bei konkretemTatverdacht behalten wir uns vor, Taschenkontrollen durch zuführen.

• Bei Verlust des Schließfachschlüssels erheben wir eine Gebühr in Höhe von 25,-€.

• Mit Betreten der Eislaufbahn akzeptieren die Besucher die Verwendung eventuel von ihnen gemachter Foto-und Videoaufnahmen durch die Heinze lGmbH oder Vertretern der Presse.